Auf Koppel 1: 25.04.2026 und 25.07.2026
Auf Koppel 2: 30.05.2026 und 29.08.2026
Auf Koppel 3: 27.06.2026 und 26.09.2026
- Die Koppelarbeit findet zu den angegebenen Terminen immer von 10.00 bis 13.00 Uhr statt.
- Ihr könnt an allen Koppelarbeiten teilnehmen, nicht nur an denen eurer Koppel.
- Falls euch die Arbeit an den angegebenen Terminen nicht möglich ist, fragt den Vorstand nach anderen Aufgaben, die ebenfalls als Gemeinschaftsarbeit angerechnet werden können.
- Verbindlich sind 6 Stunden / Jahr.
- Die Ersatzleistung bei Nicht-Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit beträgt 30 Euro / Stunde.