Gemeinschaftsarbeit

  • Die Koppelarbeit findet zu den angegebenen Terminen immer von 10.00 bis 13.00 Uhr statt.
  • Ihr könnt an allen Koppelarbeiten teilnehmen, nicht nur an denen eurer Koppel.
  • Falls euch die Arbeit an den angegebenen Terminen nicht möglich ist, fragt den Vorstand nach anderen Aufgaben, die ebenfalls als Gemeinschaftsarbeit angerechnet werden können.
  • Verbindlich sind 6 Stunden / Jahr.
  • Die Ersatzleistung bei Nicht-Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit beträgt 30 Euro / Stunde.