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Das Vereinsheim

Am Marschbahndamm
Saison 2026




Bauhaus-Sammelkarte
Wir haben als Verein jetzt ein Sammelkonto fürs BAUHAUS.
Sprecht uns gerne an!

Sommerfest am 5. September
Ja, ist noch ein bisschen hin: Aber ihr dürft sehr gerne schon Programmvorschläge machen/Ideen sammeln, damit es wieder eine tolle Feier wird.

19. September: Töpfern für alle im Clubhaus
4. Oktober: Sperrmüll (kein Steincontainer diesmal)

TERMINE über die Saison (siehe unten)

Warteliste: Aufnahmestopp



Liebe Gartenfreunde und -freundinnen.

Das Samstag-Format „Tratsch & Trank“ im Clubhaus (16 bis 19 Uhr) findet mit abwechselndem Team und Pflanzentausch statt.

Regelmäßig an Sonntagen:
11 Uhr: Gymnastik mit Judy, je nach Wetterlage auf der Wiese vor dem Clubhaus oder drinnen.
12 Uhr: Kaffee und Brezeln mit Erik im Clubhaus (siehe auch Aushänge!) Bei Hitze gibt es auch Eis! und wer seine eigene Tasse mitbringt, bekommt den ersten Kaffee gratis.

VorstandsSprechstunde: An jedem ersten Samstag im Monat von 12 bis 14 Uhr im Büro-Container

Einzeltermine:

5. September: Sommerfest für alle. BITTE PROGRAMMVORSCHLÄGE an den Vorstand!

19. September: Töpfern für alle im Clubhaus

im September (genauer Termin tba): Vereinsversammlung zur Abstimmung der neuen Satzung

4. Oktober: Sperrmüll (kein Steincontainer diesmal)

8. November: Wasser aus, Saison-Ende

50 Jahre Am Marschbahndamm 622 im Jahr 2027: 
Im nächsten Jahr wird unser Verein 50 Jahre alt! Das Datum der Jubiläumsfeier könnt ihr euch schon mal in eure Kalender schreiben:
Am 4.9.2027 feiern wir unser Alter. Unsere Nachbarn im Spadenland zelebrieren ihren 50.ten bereits ein paar Tage früher: am 14.8.2027 nämlich. 
Für unsere Feier möchten wir euch bitten, Fotos und Anekdoten zu sammeln und uns zu schicken.


Koppelarbeit:
Aufruf an alle Eltern und alle, die mit anpacken möchten
Der Spielplatz braucht eine Instandsetzung; dazu ist der Verein verpflichtet. Deswegen möchten wir vor allem die Eltern, deren Kinder den Spielplatz auch gerne nutzen (wollen), bitten, ihre Gemeinschaftsarbeit dort nach Absprache mit uns abzuleisten. Auch Kinderlose können gerne mitmachen.

Koppel 1: 25.07.2026

Koppel 2: 29.08.2026

Koppel 3: 27.06.2026 und 26.09.2026.

Offene Pforten:

07-08.11.2026

14-15.11.2026

Erinnerungen:
Jahresrechnung: Solltet ihr noch nicht gezahlt haben, macht das bitte umgehend!
Gemeinschaftsarbeit: Generell: Solltet ihr euch zugeordnete Arbeiten außerhalb der festgelegten Koppeltermine erledigen, meldet das bitte immer persönlich bei euren Koppelwarten!
Grünschnitt-Container: Wir bitten euch den Grünschnittcontainer kompakt zu befüllen. Es gehören bitte keine ganzen Bäume hinein! Äste bitte in max. 20 cm kurze Stücke schneiden/sägen. Und: Grünschnitt gehört in den Container, nirgends sonst hin!

Baum- und Heckenschnitt:

  • Erlaubter Zeitraum (starker Rückschnitt/Fällung): 
    1. Oktober bis spätestens 1. März.
  • Brut- und Schonzeit: 1. März bis 30. September.
    Nur geringe Form- und Pflegeschnitte sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen sind während dieser Zeit zulässig.
  • Der Heckenformschnitt (Höhe 1,20 m) ist bis zum 15.07.2026 zu erledigen.

Baumhöhe: max. 3 Meter (Ausnahmen, etwa für Obsthölzer, bitte anfragen bei Fachberatern).

Fotos: Im kommenden Winter wollen wir unsere Webseite überarbeiten. Wenn ihr schöne Fotos aus dem Garten habt, lasst sie uns gerne zukommen!

Garten-Logo: Wenn ihr kreativ seid und Ideen für ein neues Logo für unseren Verein habt, freuen wir uns, wenn ihr das für uns auf Papier bringt. Wir sind auf der Suche nach einem neuen Logo, das bei der nächsten Jahreshauptversammlung abgestimmt werden soll.

Warteliste
Wir nehmen zurzeit keine neuen Anwärter*innen auf.

Herzliche Grüße
Euer Vorstand

Stand: 6.7.2026


Wichtige Infos zur Werteermittlung bei Aufgabe der Parzelle

Da immer wieder Unsicherheit unter den Pächtern und Pächterinnen herrscht, hier zur Information:

  • Spätestens bei Aufgabe der Parzelle müssen alle Anbauten beseitigt werden, soweit sie die zulässige Gesamt-Grundfläche von 24 m² übersteigen. Das Gleiche gilt auch für weitere Bauten und Gehwegplatten auf dem Grundstück, ebenso wie für Nadelgehölze (Koniferen).
  • Darauf hat auch ein Vorsitzender keinen Einfluss.
  • Das ist allein Sache der Wertermittler, die bei Verstößen keine Wertermittlung durchführen dürfen. Ohne diese kann weder die Hütte verkauft noch eine Übergabe des Grundstücks erfolgen. Die Wertermittler können für ihre Arbeit haftbar gemacht werden. Sie können also sicher kein Auge zudrücken.
  • Alles andere ist Wunschdenken und dient der Verunsicherung und der Durchsetzung eigener Interessen.
  • Informiert Euch bitte selbst:
    www.gartenfreunde-hh.de/vereine/service/wertermittlung/
    www.marschbahndamm.de/rechtliches-satzung-etc
    und sprecht uns gerne an.

Lasst euch nicht verunsichern und nichts einreden!

Euer Vorstand, Wertermittler und Fachberater