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Das Vereinsheim

Am Marschbahndamm
Saison 2026


24.10. Häckslertermin (Details weiter unten)

Zusatztermin für alle, die noch Koppelarbeit leisten müssen: 24. Oktober!

WASSER AUS am 1. November
Abbau der Wasseruhren durch Wasserwarte: 7./8. November

NEU: Unser WhatsApp-Infokanal (Details weiter unten)

Warteliste: Aufnahmestopp



Liebe Gartenfreunde und -freundinnen.

Auf der letzten MV vom 20.9. wurde unsere neue Satzung nach Abstimmung angenommen.
Außerdem wurde beschlossen, dass es ab 2027 eine Erhöhung von bislang 30 auf 50 Euro pro nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit geben wird. Ebenso beschlossen: Als Ersatzleistung für nicht selbst durchgeführte Heckenpflege/-kürzung wird gemäß § 4 Abs. 3 a der Satzung auf 60 Euro festgelegt. Die Heckenhöhe ist auf maximal 1,10 m Höhe und 0,3 m Breite festgelegt.

Häcksler-Temin ist der 24. Oktober.
Bitte beachten: Der Häcksler verarbeitet nur Äste von max. 20 cm Durchmesser. Keine Wurzeln! Kein Kirschlorbeer (gifitg)!
Bitte denkt auch daran, dass die Höhe eurer Bäume auf der Parzelle max. 3 Meter betragen darf.

Gemeinschaftsarbeit: Der letzte Termin für dieses Jahr ist der 24.10.2026 von 10–13 Uhr.

Wasseruhren-Abbau und Wasser aus: 
Das Wasser wird am 1.11.2026 abgestellt.
Die Wasseruhren werden am 7.11.2026 abgebaut
Bitte entfernt eure eigenen „Anbauten“ an der Wasseruhr wie Wasserhähne, Schläuche. Bitte entfernt aber nicht eigenmächtig eure Wasseruhren, sondern bereitet euren Wasseranschluss bitte so für die Wasserwart-Crew vor, das alles auf eurer Seite der Wasseruhr von den Wasserwarten unkompliziert abmontiert werden kann. Lasst zum Abbau bitte eure Parzellenpforte an diesem Tag auf!

Die Wasseruhren werden von uns abgelesen und bis zur neuen Saison eingelagert.

NEU: WhatsApp-Infokanal: Hier der Link für unseren neuen WhatsApp Info-Kanal: https://whatsapp.com/channel/0029Vb9OCgiAjPXJFc2io701

Die Leichte Gymnastik mit Judy geht in die Herbst-/Winterpause
Ebenso der Termin Kaffee und Brezeln mit Erik. Nächstes Jahr geht es weiter.

Hecke: Bitte schneidet eure Hecke bis zum 26.02.2027 auf mindestens 1,10 Meter herunter. Ab 27.02.2027 werden alle Hecken, die diesem Mindestmaß nicht entsprechen, auf Rechnung des jeweiligen Pächters/der Pächterin herunter geschnitten. Es werden dafür pro Parzelle 60 Euro berechnet. Das Schnittgut bleibt auf der jeweiligen Parzelle.

Wild: Bitte baut keine Hindernisse für Rehe, die für die Tiere eine Verletzungsgefahr darstellen könnten. Im letzten Winter hatten wir deswegen drei tote Rehe, die elendig zugrunde gingen, wenn sie sich zum Beispiel irgendwo verfangen.

50 Jahre Am Marschbahndamm 622 im Jahr 2027: 
Im nächsten Jahr wird unser Verein 50 Jahre alt! Das Datum der Jubiläumsfeier könnt ihr euch schon mal in eure Kalender schreiben:
Am 4.9.2027 feiern wir unser Alter. Unsere Nachbarn im Spadenland zelebrieren ihren 50.ten bereits ein paar Tage früher: am 14.8.2027 nämlich. 
Für unsere Feier möchten wir euch bitten, Fotos und Anekdoten zu sammeln und uns zu schicken.

Offene Pforte:
Die Pforten sind an folgenden Tagen geöffnet:
30.10-01.11. sowie 07.11.-08.11.2026 und 14.11.-15.11.2026

Fotos: Im kommenden Winter wollen wir unsere Webseite überarbeiten. Wenn ihr schöne Fotos aus dem Garten habt, lasst sie uns gerne zukommen!

Garten-Logo: Wenn ihr kreativ seid und Ideen für ein neues Logo für unseren Verein habt, freuen wir uns, wenn ihr das für uns auf Papier bringt. Wir sind auf der Suche nach einem neuen Logo, das bei der nächsten Jahreshauptversammlung abgestimmt werden soll.

Warteliste
Wir nehmen zurzeit keine neuen Anwärter*innen auf.

Herzliche Grüße
Euer Vorstand

Stand: 20.10.2026


Infos zur Wertermittlung bei Aufgabe der Parzelle

Da immer wieder Unsicherheit unter den Pächtern und Pächterinnen herrscht bzw. Fehlinformationen kursieren:

  • Spätestens bei Aufgabe einer Parzelle müssen alle Anbauten vom Pächter bzw. der Pächterin beseitigt werden, soweit sie die zulässige Gesamt-Grundfläche von 24 m² übersteigen. Die Beseitigung gilt auch für weitere Bauten, eine Überzahl an Gehwegplatten auf der Parzelle und für Nadelgehölze (Koniferen). Das sind Regeln vom LGH!
  • Es ist allein Sache der Wertermittler*innen: Bei Verstößen dürfen sie keine Wertermittlung durchführen. Ohne diese kann aber weder die Hütte verkauft noch eine Übergabe der Parzelle erfolgen. Die Wertermittler*innen können für mangelnde Arbeit haftbar gemacht werden. Sie können also kein Auge zudrücken. Alles was um dieses Thema herum sonst kursiert, dient nur der allgemeinen Verunsicherung bzw. der Durchsetzung eigener Interessen.
  • Informiert Euch bitte selbst:
    – www.gartenfreunde-hh.de/vereine/service/wertermittlung/
    – www.marschbahndamm.de/rechtliches-satzung-etc
    und sprecht uns bei Fragen gerne an.

Euer Vorstand, Wertermittler*innen und Fachberater*innen