
Am Marschbahndamm
Saison 2026

19. September: Töpfern für Kinder im Vereinshaus
Mitgliedervollversammlung am 20. September, 12 Uhr im Vereinshaus
27. September Sperrmüll 8 bis 20 Uhr, (kein Steincontainer diesmal)
Weitere TERMINE über die Saison (siehe unten)
Warteliste: Aufnahmestopp
Liebe Gartenfreunde und -freundinnen.
leider war uns das Wetter beim Sommerfest nicht wohl gesonnen. Mehr Regen ging an dem Tag nicht. Und dann war auch noch die A7 dicht …
Egal, weiter geht’s!
Am 19. September sind die Kinder dran. Profi-Töpferin Uli lädt Kinder zum gemeinsamen Töpfern ins Vereinshaus.
Bis zu acht Kinder können sich dafür per E-Mail (ulle.fie@web.de) anmelden. Also, wer hat Lust?
Regelmäßige Termine:
Das Samstag-Format „Tratsch & Trank“ im Clubhaus (16 bis 19 Uhr) findet ab August wieder mit abwechselndem Team und Pflanzentausch statt.
11 Uhr: Leichte Gymnastik mit Judy, je nach Wetterlage auf der Wiese vor dem oder im Clubhaus.
12 Uhr: Kaffee und Brezeln mit Erik im Clubhaus (siehe auch Aushänge!) Bei Hitze gibt es auch Eis! Und wer seine eigene Tasse mitbringt, bekommt den ersten Kaffee gratis.
Vorstands–Sprechstunde: An jedem ersten Samstag im Monat von 12 bis 14 Uhr im Büro-Container
Einzeltermine:
20. September, 12 Uhr: Mitgliederversammlung zur Abstimmung der neuen Satzung (bitte führt euren Mitgliedsausweis mit!)
Nur Mitglieder zugelassen.
19. September: Töpferkurs mit Uli für Kinder (siehe oben)
27. September, 8 Uhr bis 20 Uhr Sperrmüll (kein Steincontainer diesmal). Ansprechpartner auf dem Parkplatz ist Michael (P.4)
8. November: Wasser wird abgestellt (gemeinsam mit Kgv Spadenland), Saison-Ende
50 Jahre Am Marschbahndamm 622 im Jahr 2027:
Im nächsten Jahr wird unser Verein 50 Jahre alt! Das Datum der Jubiläumsfeier könnt ihr euch schon mal in eure Kalender schreiben:
Am 4.9.2027 feiern wir unser Alter. Unsere Nachbarn im Spadenland zelebrieren ihren 50.ten bereits ein paar Tage früher: am 14.8.2027 nämlich.
Für unsere Feier möchten wir euch bitten, Fotos und Anekdoten zu sammeln und uns zu schicken.
Noch ausstehende Koppelarbeit:
Aufruf an alle Eltern und alle anderen, die beim Spielplatz mit anpacken möchten:
Der Spielplatz braucht eine Instandsetzung; dazu ist der Verein verpflichtet. Deswegen möchten wir vor allem die Eltern, deren Kinder den Spielplatz auch gerne nutzen (wollen), bitten, ihre Gemeinschaftsarbeit dort nach Absprache mit uns abzuleisten. Auch Kinderlose können gerne mitmachen.
Koppel 3: 26.09.2026.
Wer in dieser Saison noch Koppelarbeit leisten muss und will, bitte für Aufgaben bei den Koppelwarten anfragen!
Offene Pforten:
7.11.bis 8.11.2026
14.11. bis 15.11.2026
Baum- und Heckenschnitt:
- Erlaubter Zeitraum (starker Rückschnitt/Fällung):
1. Oktober bis spätestens 1. März. - Brut- und Schonzeit: 1. März bis 30. September.
Geringe Form- und Pflegeschnitte sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen sind während dieser Zeit zulässig.
Der Heckenformschnitt (Höhe 1,10 m) ist bis zum 31.8. 2026 zu erledigen.
Baumhöhe: max. 3 Meter (Ausnahmen, etwa für Obsthölzer, bitte anfragen bei Fachberater).
Fotos: Im kommenden Winter wollen wir unsere Webseite überarbeiten. Wenn ihr schöne Fotos aus dem Garten habt, lasst sie uns gerne zukommen!
Garten-Logo: Wenn ihr kreativ seid und Ideen für ein neues Logo für unseren Verein habt, freuen wir uns, wenn ihr das für uns auf Papier bringt. Wir sind auf der Suche nach einem neuen Logo, das bei der nächsten Jahreshauptversammlung abgestimmt werden soll.
Warteliste
Wir nehmen zurzeit keine neuen Anwärter*innen auf.
Herzliche Grüße
Euer Vorstand
Stand: 10.9.2026
Infos zur Wertermittlung bei Aufgabe der Parzelle
Da immer wieder Unsicherheit unter den Pächtern und Pächterinnen herrscht bzw. Fehlinformationen kursieren:
- Spätestens bei Aufgabe einer Parzelle müssen alle Anbauten vom Pächter bzw. der Pächterin beseitigt werden, soweit sie die zulässige Gesamt-Grundfläche von 24 m² übersteigen. Die Beseitigung gilt auch für weitere Bauten, eine Überzahl an Gehwegplatten auf der Parzelle und für Nadelgehölze (Koniferen). Das sind Regeln vom LGH!
- Es ist allein Sache der Wertermittler*innen: Bei Verstößen dürfen sie keine Wertermittlung durchführen. Ohne diese kann aber weder die Hütte verkauft noch eine Übergabe der Parzelle erfolgen. Die Wertermittler*innen können für mangelnde Arbeit haftbar gemacht werden. Sie können also kein Auge zudrücken. Alles was um dieses Thema herum sonst kursiert, dient nur der allgemeinen Verunsicherung bzw. der Durchsetzung eigener Interessen.
- Informiert Euch bitte selbst:
– www.gartenfreunde-hh.de/vereine/service/wertermittlung/
– www.marschbahndamm.de/rechtliches-satzung-etc
und sprecht uns bei Fragen gerne an.
Euer Vorstand, Wertermittler*innen und Fachberater*innen