
Am Marschbahndamm
Saison 2026

19.4. Jahreshauptversammlung, Beginn 12:00 Uhr im Vereinshaus, bitte Mitgliederausweis mitführen
Warteliste: Aufnahmestopp
Liebe Gartenfreunde und -freundinnen.
Das Wasser läuft – und damit die Saison!
Die monatliche Vorstandssprechstunde findet wieder jeden ersten Samstag im Monat von 12 bis 14 Uhr im Büro-Container/Vereinshaus statt. Die Sprechstunde wird im Wechsel der Vorstandsmitglieder durchgeführt.
Jahresrechnung: Die Jahresrechnung 2026 ist Anfang Januar an alle verschickt worden. Solltet ihr noch nicht gezahlt haben, macht das bitte umgehend!
Wir hatten aus der bestehenden Vorlage von 2024 die Kontodaten übernommen. Seit Oktober 2025 müssen IBAN und der/die Kontoinhaber*in aber übereinstimmen. Das hat bei unser Vereinsadresse leider nicht geklappt. Der korrekte Kontoinhabername ist: Gartengemeinschaft am Marschbahndamm e.V. Für die nächste Rechnung ist das korrigiert. Bitte entschuldigt den Fehler!
Gemeinschaftsarbeit: Wir haben einige Nachfragen zur Gemeinschaftsarbeit bzw. der Berechnung dieser. Leider wies die Dokumentation darüber 2025 etliche Mängel auf. Wir werden deshalb 2026 eine bessere Lösung zur Dokumentation einführen. Wenn ihr Arbeiten außerhalb der festgelegten Termine macht, meldet das bitte immer persönlich bei uns an! Damit Ende der nächsten Saison nicht wieder so viele Korrekturen durchgeführt werden müssen!
Grünschnitt-Container: Wir bitten euch, wie schon im letzten Jahr, den Grünschnittcontainer kompakt zu befüllen. Da gehören aber bitte keine ganzen Bäume rein! Äste bitte in max. 20 cm kurze Stücke zerschneiden! Und: Grünschnitt gehört in den Container, nicht in die Rabatten!
Parzellennummern: Zur Erinnerung: Jede Parzelle muss an der Gartenpforte gut sichtbar eine Hausnummer haben. In eurem eigenen Interesse! In Notfällen muss die jeweilige Parzelle von Feuerwehr/Rettungswagen schnell gefunden werden.
Baum- und Heckenschnitt:
- Erlaubter Zeitraum (starker Rückschnitt/Fällung):
1. Oktober bis spätestens 1. März. - Brut- und Schonzeit: 1. März bis 30. September. Nur geringe Form- und Pflegeschnitte sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen sind während dieser Zeit zulässig.
- Der Heckenformschnitt (Höhe 1,20 m) ist bis zum 15.07.2026 zu erledigen.
Fotos: Im kommenden Winter wollen wir unsere Webseite überarbeiten. Wenn ihr schöne Fotos aus dem Garten habt, lasst sie uns gerne zukommen!
Garten-Logo: Wenn ihr kreativ seid und Ideen für ein neues Logo habt, freuen wir uns, wenn ihr das auf Papier bringt. Wir sind auf der Suche nach einem neuen Logo, das bei der Jahreshauptversammlung abgestimmt werden soll.
Festausschuss: Wir bieten dieses Jahr samstags Saturday Day Drinking als Ersatz für den freitäglichen Dämmerschoppen an. Das Vereinsheim wird samstags ab 15 Uhr geöffnet sein. Wenn ihr im Festausschuss aktiv werden wollt, meldet euch bitte bei uns.
Wertermittlung: Wir sind auf der Suche nach weiteren Personen, die Lust haben, Wertermittler*innen zu werden. Meldet euch dafür bitte bei uns.
Termine
19.04.2026 Jahreshauptversammlung, Beginn 12:00 Uhr
05.09.2026 Sommerfest
08.11.2026 Wasser aus, Saison-Ende
An jedem ersten Samstag im Monat Sprechstunde des Vorstands
Samstags: DayDrinking ab 15 Uhr im Vereinsheim
Sonntags: Sport mit Judy plus Kaffee/Kuchen mit Erik
Koppelarbeit:
Koppel 1: 25.04.2026 und 25.07.2026
Koppel 2: 30.05.2026 und 29.08.2026
Koppel 3: 27.06.2026 und 26.09.2026.
Strom-Ablese:
26.06-28.06.2026
Offene Pforte:
04-05.04.2026
11-12.04.2026
07-08.11.2026
14-15.11.2026
Warteliste
Wir nehmen zurzeit keine neuen Anwärter*innen auf.
Herzliche Grüße
Euer Vorstand
Stand: 8.4.2026
Wichtige Infos zur Werteermittlung bei Aufgabe
Da immer wieder Unsicherheit unter den Pächtern und Pächterinnen herrscht, hier zur Information:
- Spätestens bei Aufgabe der Parzelle müssen alle Anbauten beseitigt werden, soweit sie die zulässige Gesamt-Grundfläche von 24 m² übersteigen. Das Gleiche gilt auch für weitere Bauten und Gehwegplatten auf dem Grundstück, ebenso wie für Nadelgehölze (Koniferen).
- Darauf hat auch ein Vorsitzender keinen Einfluss.
- Das ist allein Sache der Wertermittler, die bei Verstößen keine Wertermittlung durchführen dürfen. Ohne diese kann weder die Hütte verkauft noch eine Übergabe des Grundstücks erfolgen. Die Wertermittler können für ihre Arbeit haftbar gemacht werden. Sie können also sicher kein Auge zudrücken.
- Alles andere ist Wunschdenken und dient der Verunsicherung und der Durchsetzung eigener Interessen.
- Informiert Euch bitte selbst:
– www.gartenfreunde-hh.de/vereine/service/wertermittlung/
– www.marschbahndamm.de/rechtliches-satzung-etc
und sprecht uns gerne an.
Lasst euch nicht verunsichern und nichts einreden!
Euer Vorstand, Wertermittler und Fachberater