Bei der Mitgliederversammlung am 1 Oktober 2022 wurde folgendes beschlossen:
- Die Ersatzleistung bei nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit wurde auf 30 Eur / Stunde festgelegt
- Der Vorstand wird künftig auf 5 Jahre gewählt
- Der Arbeitspreis für Strom wird so angepasst, dass er den Stromschwund abdeckt. Dieser muss dann nicht mehr über die Jahresrechnung ausgeglichen werden.